Ehescheidung
Kompetente Beratung und Vertretung im gerichtlichen Scheidungsverfahren
Die Ehescheidung markiert das rechtliche Ende einer Ehe und kann mit Ablauf des obligatorischen Trennungsjahres beim Familiengericht beantragt werden. In diesem Verfahren werden neben der Auflösung des Ehebandes oft auch die notwendigen Folgesachen rechtlich verbindlich geklärt. Wir führen Sie mit unserer langjährigen Erfahrung sicher durch das gerichtliche Verfahren und wahren dabei stets Ihre Interessen.
Im Zuge einer Trennung mit nachfolgender Ehescheidung ergeben sich eine Vielzahl von komplexen Fragestellungen:
- Verbleib in der Ehewohnung, Auszug aus der Ehewohnung
- Verteilung des Hausrats
- Höhe des Kindesunterhalts
- Anspruch auf Ehegattenunterhalt
- Güterrecht, Zugewinn
- Versorgungsausgleich
Zu diesen Themenkomplexen beraten wir Sie in Konfliktsituationen präventiv und umfassend und zeigen Ihnen realistische und gerichtlich durchsetzbare Wege auf, um für Sie persönlich das Bestmögliche zu erreichen.
Sie haben Fragen? Ihr rechtliches Problem ist nicht aufgeführt oder einzuordnen?
Auf Wunsch können Sie die Termine telefonisch oder per Videokonferenz wahrnehmen.