Elterliche Sorge und Umgangsrecht
Ausgestaltung der gemeinsamen elterlichen Sorge und praktikable Umgangsregelungen trotz Trennung
Das Umgangsrecht sichert den regelmäßigen Kontakt zwischen dem Kind und dem Elternteil, bei dem es nicht dauerhaft lebt. Im Mittelpunkt steht hierbei immer das Kindeswohl sowie das Recht des Kindes auf beide Elternteile. Wir helfen Ihnen dabei, tragfähige Besuchsregelungen zu finden, die den Bedürfnissen Ihres Kindes und Ihrer Lebensrealität entsprechen.
Das Sorgerecht umfasst die Pflicht und das Recht der Eltern, für das minderjährige Kind zu sorgen und es gesetzlich zu vertreten. In der Regel verbleibt es nach einer Trennung bei der gemeinsamen Sorge, sofern keine Gründe des Kindeswohls dagegen sprechen. Wir beraten Sie bei Fragen zum Aufenthaltsbestimmungsrecht sowie bei wichtigen Entscheidungen in den Bereichen Schule, Gesundheit und Erziehung.
Durch unseren umfassenden Blick auf Familien in Trennungssituationen können wir Ihnen pragmatische Lösungsvorschläge unterbreiten und Hilfestellungen im praktischen Umgang mit der jeweiligen Situation geben.
Sie haben Fragen? Ihr rechtliches Problem ist nicht aufgeführt oder einzuordnen?
Auf Wunsch können Sie die Termine telefonisch oder per Videokonferenz wahrnehmen.