Gesetzliche Unfallversicherung
(Arbeitsunfall, Berufskrankheit)

Nach einem Arbeits- oder Wegeunfall hängt viel von der Anerkennung durch die Berufsgenossenschaft ab.

Wird der ursächliche Zusammenhang bestritten oder die gesundheitliche Folge zu gering bewertet, bleiben notwendige Leistungen oft aus. Dies betrifft sowohl Geldleistungen als auch medizinische und berufliche Rehabilitation.

Sie haben Fragen? Ihr rechtliches Problem ist nicht aufgeführt oder einzuordnen?

In einem ersten Beratungstermin nehmen wir uns Zeit für Ihr Anliegen und Ihre Fragen und zeigen Ihnen die möglichen Optionen in Ihrem individuellen Fall auf.

Auf Wunsch können Sie die Termine telefonisch oder per Videokonferenz wahrnehmen.