Versorgungsausgleich

Erworbene Renten- und Pensionsanwartschaften

Im Versorgungsausgleich werden die während der Ehezeit erworbenen Renten- und Pensionsanwartschaften zwischen den Eheleuten hälftig geteilt. Dies stellt sicher, dass beide Partner eine eigenständige Absicherung für das Alter erhalten, unabhängig von der jeweiligen Erwerbsbiografie während der Ehe. Wir überwachen die Berechnungen des Familiengerichts und sorgen für einen korrekten Ausgleich Ihrer Rentenansprüche.

Sie haben Fragen? Ihr rechtliches Problem ist nicht aufgeführt oder einzuordnen?

In einem ersten Beratungstermin nehmen wir uns Zeit für Ihr Anliegen und Ihre Fragen und zeigen Ihnen die möglichen Optionen in Ihrem individuellen Fall auf.

Auf Wunsch können Sie die Termine telefonisch oder per Videokonferenz wahrnehmen.