Ehegattenunterhalt (nach der Scheidung)

Nach der Scheidung

ist jeder Ehegatte grundsätzlich selbst für seinen Lebensunterhalt verantwortlich, sofern kein spezieller Unterhaltstatbestand vorliegt. Ansprüche können jedoch entstehen, wenn ein Partner wegen Kinderbetreuung, Alters oder Krankheit nicht für sich selbst sorgen kann. Wir prüfen detailliert, ob und in welcher Höhe nachehelicher Unterhalt in Ihrem Fall gerechtfertigt oder geschuldet ist.

Sie haben Fragen? Ihr rechtliches Problem ist nicht aufgeführt oder einzuordnen?

In einem ersten Beratungstermin nehmen wir uns Zeit für Ihr Anliegen und Ihre Fragen und zeigen Ihnen die möglichen Optionen in Ihrem individuellen Fall auf.

Auf Wunsch können Sie die Termine telefonisch oder per Videokonferenz wahrnehmen.