Elternunterhalt
Schonvermögen wirksam schützen
Obwohl das Angehörigen-Entlastungsgesetz den Rückgriff des Staates ab einem Einkommen unter 100.000 Euro begrenzt, bleibt die zivilrechtliche Unterhaltspflicht davon rechtlich unberührt. Nach aktueller BGH-Rechtsprechung (Az. XII ZB 6/24) wird der individuelle Selbstbehalt weiterhin präzise nach unterhaltsrechtlichen Maßstäben ermittelt und nicht pauschal an die sozialrechtliche Grenze gekoppelt. Wir klären für Sie, wie Sie Ihr Schonvermögen und Ihren Lebensstandard trotz bestehender Unterhaltspflichten wirksam schützen.
Sie haben Fragen? Ihr rechtliches Problem ist nicht aufgeführt oder einzuordnen?
In einem ersten Beratungstermin nehmen wir uns Zeit für Ihr Anliegen und Ihre Fragen und zeigen Ihnen die möglichen Optionen in Ihrem individuellen Fall auf.
Auf Wunsch können Sie die Termine telefonisch oder per Videokonferenz wahrnehmen.