Ehegatteninnengesellschaft

Investitionen rechtssicher absichern

Bringen Partner erhebliche Leistungen oder Kapital in den Betrieb des anderen ein, können Ausgleichsansprüche weit über den klassischen Zugewinn hinaus bestehen. Wir prüfen akribisch das Vorliegen einer Ehegatteninnengesellschaft nach der geltenden Rechtsprechung, um Ihren Beitrag zum geschäftlichen Erfolg des Ehegatten rechtssicher geltend zu machen.

Sie haben Fragen? Ihr rechtliches Problem ist nicht aufgeführt oder einzuordnen?

In einem ersten Beratungstermin nehmen wir uns Zeit für Ihr Anliegen und Ihre Fragen und zeigen Ihnen die möglichen Optionen in Ihrem individuellen Fall auf.

Auf Wunsch können Sie die Termine telefonisch oder per Videokonferenz wahrnehmen.