Kindesunterhalt
Sicherung des Lebensbedarfs gemeinsamer Kinder
Kindesunterhalt dient der Sicherung des Lebensbedarfs gemeinsamer Kinder und orientiert sich in der Regel an den Sätzen der Düsseldorfer Tabelle. Während der betreuende Elternteil seinen Beitrag meist durch Erziehung und Pflege leistet, ist der andere Elternteil zur Barzahlung verpflichtet. Wir unterstützen Sie dabei, den Unterhaltsbedarf korrekt zu ermitteln, damit das Wohl Ihrer Kinder finanziell abgesichert ist.
Sie haben Fragen? Ihr rechtliches Problem ist nicht aufgeführt oder einzuordnen?
In einem ersten Beratungstermin nehmen wir uns Zeit für Ihr Anliegen und Ihre Fragen und zeigen Ihnen die möglichen Optionen in Ihrem individuellen Fall auf.
Auf Wunsch können Sie die Termine telefonisch oder per Videokonferenz wahrnehmen.